Verträge bei Anbietern ohne Konzession möglicherweise nichtig
Am 27. Juni wurde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu der Frage verhandelt, ob ein Anbieter, der in den Jahren von 2013 bis 2018 ohne erforderliche Lizenz Sportwetten veranstaltet hat, die verlorenen Spieleinsätze eines Spielers zurückzahlen müsse.
Nach vorläufiger Einschätzung des Ersten Zivilsenats sind solche Verträge ohne sogenannte Konzession als nichtig zu betrachten, auch wenn bereits eine Konzession beantragt wurde. Spieler können dann Anspruch auf Rückzahlung haben.
Im Zentrum der Verhandlung stand unter anderem Frage, ob der Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten dem Anbieter und Beklagten tipico unionsrechtswidrig vorenthalten wurde. Daher plädierte die Beklagten-Seite auch für eine Vorlage des Falls vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Bislang hielt der BGH die Vorlage eines solchen Verfahrens vor dem EUGH nicht für nötig. In dem aktuellen Fall hält er dies jedoch für denkbar, so die Richter.
Das Urteil wird nun für Ende Juli erwartet.
Quellen:
Frankfurter Rundschau zu BGH-Verhandlung
Der Spiegel zu BGH-Verhandlung