Kanalisierung bleibt zentrales Regulierungsziel – maltesische Lizenz reicht nicht für Deutschland
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit Urteil vom 16. April 2026 (C‑440/23) klargestellt, dass Mitgliedstaaten bestimmte Online‑Glücksspielangebote auch dann verbieten dürfen, wenn diese in einem anderen EU‑Staat lizenziert sind. Eine maltesische Glücksspiellizenz berechtigt folglich nicht automatisch zur Tätigkeit auf dem deutschen Markt.
Der EuGH bestätigt die Kanalisierung des Spieltriebs, den Spielerschutz sowie die Bekämpfung des Schwarzmarkts als legitime Regulierungsziele. Nationale Erlaubnisvorbehalte seien unionsrechtlich zulässig. Zudem steht das Unionsrecht Rückforderungsansprüchen von Spielern aus nicht erlaubten Glücksspielverträgen nicht entgegen.
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung klarer nationaler Regelungen, macht aber zugleich deutlich, dass Kanalisierung nur dann wirksam ist, wenn regulierte legale Angebote praktikabel ausgestaltet und konsequent durchgesetzt werden.





