Verstoß gegen Einzahlungslimit begründet Erstattungsanspruch
Mit Urteil vom 23.04.2025 hat das Landgericht Osnabrück den Glücksspielanbieter Betkick zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt, nachdem der Anbieter gegen das monatliche Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 € verstoßen hatte. Eine Erhöhung bis zu 10.000 € sei nur im Einzelfall möglich und auch nur dann, wenn der Spieler seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in geeigneter Weise nachweise. Entsprechende Nachweise seien von dem Kläger nicht erbracht worden. Der Glücksspielanbieter habe lediglich eine Schufa-Abfrage in Bezug auf den Kläger durchgeführt. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Vorschriften zum Einzahlungslimit um Spielerschutzvorschriften handele und dass eine Schufa-Abfrage nicht genüge, um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Spielers zu prüfen. Eine Schuldenfreiheit erbringe nach Ansicht des Gerichts keine Aussage über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Vielmehr sei die Vorlage von Bankauszügen oder Einkommensnachweisen erforderlich. Auch für Personen mit geringem Einkommen könne der Schufa-Nachweis bei Schuldenfreiheit positiv ausfallen, ohne dass dies bedeute, dass monatlich über 1.000 € für Online-Sportwetten ausgegeben werden können.
Auch das Landgericht Stendal hat einen Online-Glücksspielanbieter zu einer Rückzahlung von über 54.000 € an einen Spieler verurteilt, nachdem der Anbieter gegen das monatliche Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 € verstoßen hatte.
Quelle: onlinecasinosdeutschland.com