Evaluierung offenbart Reformbedarf bei der Spielverordnung
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den 165-seitigen Evaluationsbericht zur Spielverordnung veröffentlicht. Das Ministerium zeigt sich mit der Umsetzung der Spielerschutzmaßnahmen bei Spielhallen zufrieden, jedoch nicht bei der Umsetzung in der Gastronomie. Unzufriedenheit herrscht bei der Umsetzung des Verbotes der gleichzeitigen Bespielung mehrerer Geräte. Das Ministerium regt an, die Verpflichtungen der Betreiber und der Hersteller auszuweiten. Für die Geeignetheitsbescheinigung wird vorgeschlagen, dass sie künftig an die Betreiber des Aufstellortes gebunden wird. Der durchschnittlich Kasseninhalt soll von 20,00 Euro auf 30,00 Euro erhöht werden. Der Höchsteinsatz je Mindestspieldauer von fünf Sekunden sollte moderat von 0,20 Euro auf 0,30 Euro steigen und die Verlust- und Gewinngrenzen sollten wieder auf 80,00 Euro bzw. 500,00 Euro angepasst werden. Darüber hinaus soll die Spielunterbrechung nach drei Stunden Spielzeit durch suchtpräventiv wirksamere sogenannte Pop-up-Warnhinweise ersetzt werden. Der Vorstandssprecher des Dachverbands Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW), Georg Stecker, hält die Ergebnisse des Evaluierungsberichtes für „alarmierend“. Laut Strecker sei die Regulierung des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland gescheitert.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Bundesrepublik Deutschland