EuGH C 440/23: Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen erwartet
Am 9. April 2025 wurde ein bedeutendes Verfahren zur Rückforderung von Spielverlusten gegen einen maltesischen Glücksspielanbieter vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt.
Der Kläger, Rechtsanwalt Volker Ramge, der Forderungen eines Spielers gegen den maltesischen Glücksspielanbieter „Lottoland“ erworben hat. argumentiert, dass Rückforderungen trotz maltesischer Lizenz zulässig sind, da der Anbieter keine deutsche Lizenz besaß.
Die Lottoland-Gruppe hat hier über ihren Prozessbevollmächtigten, Herrn Rechtsanwalt und Betriebswirt Karpenstein, versucht, die deutsche Rechtslage im Glücksspielrecht in der Zeit von 2012-2020 allgemein und das Lotteriemonopol im Besonderen als europarechtswidrig darzustellen.
Die Republik Malta kritisierte das Verfahren, da es den Binnenmarkt untergräbt und den Spielerschutz gefährdet, während Belgien Deutschlands Ansicht in Sachen Zweitlotterien unterstützte.
Ein zentraler Punkt ist auch die Zuständigkeit maltesischer Gerichte zur Prüfung der Vereinbarkeit deutscher Vorschriften mit dem Unionsrecht. Die Entscheidung des EuGH wird maßgeblich für die Vereinbarkeit des deutschen Rückforderungsmechanismus mit der Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV sein und könnte weitreichende Konsequenzen für den Online-Glücksspielmarkt in der EU haben.
Für den 10. Juli 2025 werden die Schlussanträge des Generalanwalts erwartet.
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