Rat und Europäisches Parlament verabschieden EU-Geldwäschepaket
Am 30. Mai 2024 hat nun auch der Rat das bereits in 2021 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Regelwerk zur Geldwäscheprävention und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung angenommen. Das Paket aus Richtlinien und Verordnungen zum erweiterten Verpflichtetenkreis, zum Umgang mit Kryptowährungen und dem Aufbau der neuen Anti-Geldwäschebehörde mit Sitz in Frankfurt wurde vorab bereits am 24.4. vom Europäischen Parlament angenommen. Der Verpflichtetenkreis im Glücksspielsektor wurde deutlich erweitert, bietet den Mitgliedstaaten aber weiterhin Ausnahmemöglichkeiten für Glücksspiele mit geringem Gefährdungspotenzial. Darüber hinaus gilt zukünftig eine europaweite Bargeldobergrenze von 10.000 €.
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