BGH legt charge-back Verfahren dem EuGH vor
Am 25. Juli hat der I. Senat des Bundesgerichtshofs verkündet, dass er das Verfahren, in dem es um die Rückerstattung von Spieleinsätzen bei einem Online-Sportwettenanbieter in der Zeit von 2013 bis 2018 geht, aussetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorlegt. Grundsätzlich geht es hierbei um die Frage, ob Spieler, die zwischen 2012 und 2020 Sportwetten abgeschlossen haben, ihre Verluste von Anbietern erstatten bekommen können. Denn in diesem Zeitraum hatten die Anbieter keine Lizenzen für ihr Sportwettenangebot.
Der EuGH wird sich nun mit der Frage beschäftigen, ob die Wettverträge zivilrechtlich nichtig sind.
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