OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.04.2018 – 4 B 66/18
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.04.2018 – 4 B 66/18 Keine Streitwerterhöhung bei Anträgen auf glücksspielrechtliche Erlaubnis und zusätzlich Spielhallenerlaubnis Es führt nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts, wenn der Betreiber einer Spielhalle neben einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach §§ 24 Abs. 1 GlüStV, 16 Abs. 2 AG GlüStV NRW zusätzlich eine Spielhallenerlaubnis nach § 33i GewO…