VG Dresden, Beschluss vom 29.03.2018 – 6 L 172/18
VG Dresden, Beschluss vom 29.03.2018 – 6 L 172/18 Keine Spielhallenerlaubnis bei Unterschreiten des Mindestabstands zu Schule Der Schutzzweck des § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG gebiete es, das tägliche Lebensumfeld von Schülern zu schützen. Dieses Lebensumfeld werde aber nicht nur durch die sichtbare Umgebung charakterisiert, sondern auch durch das vom Gesetzgeber näher bestimmte…