VG Berlin, Beschluss vom 19.04.2018 – 4 L 40.18
VG Berlin, Beschluss vom 19.04.2018 – 4 L 40.18 Kein Bestandschutz von Spielhallen bei erst später eröffneter Schule in geringer Entfernung Eine Spielhalle muss den im MindAbstUmsG Bln vorgesehenen Abstand von 200m zu einer in § 17 SchulG Bln genannten Schule auch dann einhalten, wenn diese erst zu einem Zeitpunkt hinzugetreten ist, zu dem die…