Parlament und Rat einigen sich auf strengere Vorgaben
Rat und Parlament haben eine vorläufige Einigung über Teile des Pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche erzielt. Dieses soll die EU-Bürger und das Finanzsystem der EU vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schützen. Durch die Einigung werden weitere Rechtssubjekte in die Liste verpflichteter „Gatekeeper“ aufgenommen. Diese müssen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Mit aufgenommen in diese Liste wird ein Großteil des Krypto-Sektors, sodass alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen gezwungen sein werden, diese Sorgfaltspflichten umzusetzen. Im Krypto-Sektor muss eine solche Sorgfaltspflicht ab einer Transaktionsgrenze von 1.000 € beachtet werden. Für Barzahlungen gilt eine EU-weite Obergrenze von 10.000 €, welche die Mitgliedstaaten jedoch auch noch herabsetzen können.
Die Texte werden nun fertiggestellt und den Vertretern der Mitgliedstaaten im Ausschuss der Ständigen Vertreter sowie dem Europäischen Parlament zur Billigung vorgelegt. Nach der Billigung müssen die Texte von Rat und Parlament förmlich angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten.