VG München untersagt Werbung für Lottoland.gratis

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VG München untersagt Werbung für Lottoland.gratis

Mit seinem Beschluss vom 9. August 2018 stützt das VG München das von den Landesmedienanstalten erteilte Verbot für die Ausstrahlung von Werbung für illegale Zweitlotterien. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde des Senders Sport 1 im Aufsichtsfall „lottoland.gratis“ zurück.

 

Das Glücksspielangebot „Lottoland“ ist eine sogenannte Zweitlotterie (bzw. schwarze Lotteriewette), die über keine Glücksspielkonzession in Deutschland verfügt und damit unerlaubt ist.

 

Quellen:

Beschluss VG München v. 09.08.2018

Pressemitteilung ZAK v. 26.09.2018

 

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