Charge-back Verfahren

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OLG Senate setzen charge-back Verfahren aus

Die OLG-Senate aus Frankfurt, Düsseldorf und Schleswig-Holstein haben die bei ihnen anhängigen charge-back-Verfahren ausgesetzt. Die Verfahren wurden gem. § 148 Abs. 1 ZPO bis zu einer Vorabentscheidung des EuGH in dem Verfahren C-440/23 ausgesetzt. Damit sind die OLG-Senate dem BGH gefolgt, der ein eigenes Verfahren ebenfalls ausgesetzt hatte, um die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-440/23 abzuwarten. Die Gerichte nahmen an, dass von der Frage der Europarechtswidrigkeit der deutschen Rechtslage alle weiteren rechtlichen Würdigungen der Verfahren abhingen.

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