BGH setzt Verhandlung zu charge-back Verfahren zunächst aus
Das Verfahren um die Rückforderung von getätigten Einsätzen bei einem nicht konzessionierten Sportwettenanbieter wird nach Angaben des Bundesgerichtshofs ausgesetzt und findet nicht wie geplant am 7. März statt. Die beiden Parteien streben demnach einen außergerichtlichen Vergleich an.
Im Kern des Verfahrens geht es um die Frage, ob ein ein Wettanbieter mit Sitz in Malta und einer Lizenz der dortigen Glücksspielaufsicht verpflichtet ist die Verluste eines deutschen Spieler zurückzuerstatten. Der Wettanbieter hatte zum damaligen Zeitpunkt noch keine deutsche Lizenz, diese jedoch bereits beantragt.