Monitor-Berichterstattung vom 6. März 2025
Recherchen von Investigate Europe, Monitor und Zeit Online werfen den Landesinnenministern vor, wichtige Vorgaben zum Spielerschutz, wie das Einsatzlimit von 1.000 Euro, seit November 2022 praktisch außer Kraft gesetzt zu haben. Dies soll durch eine Vereinbarung in einem gerichtlichen Vergleich mit Sportwettenanbietern geschehen sein, die gegen Vorgaben zum Spielerschutz geklagt hatten. Der Vergleich erlaubt es den Anbietern, eine Schufa-G-Abfrage als Vermögensnachweis zu akzeptieren, obwohl mit dieser speziell für die Glücksspielbranche entwickelten Prüfung weder das Einkommen noch das tatsächliche Vermögen der Spielenden erfasst wird. Bei der neu geschaffenen Schufa-G-Auskunft handele es sich lediglich um eine Abfrage zur allgemeinen Kreditwürdigkeit. Ein Spieler berichtet, dass es ihm möglich war, beim Wettanbieter Tipico bis zu 30.000 Euro im Monat zu verspielen.
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