Wie geht es weiter?
Der Glücksspielstaatsvertrag ist nunmehr seit einem Jahr in Kraft und hat den Glücksspielmarkt verändert. Die erhoffte Ruhe konnte derweil noch nicht einkehren. So kritisieren Suchtexperten, dass das im Vertrag enthaltene bundesweite Sperrsystem und die vorgesehenen Spielerschutzmaßnahmen nach einem jahr noch nicht ausreichend umgesetzt würden.
Auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hat nach einem Jahr Bilanz gezogen und betont, dass der Schwerpunkt der Arbeit des Referats „Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben“ vor allem in der Bearbeitung der Anträge zur Erlaubniserteilung von Online-Poker und virtuellen Automatenspielen liege. So seien von 71 eingereichten Anträgen 8 zurückgenommen worden, 12 Anträgen und einer Einzelspielgenehmigung sei im Glücksspielkollegium zugestimmt worden und drei Erlaubnisse seien mit Eintragung in die White-List zugestellt worden. Zudem wurde ein Antrag abgelehnt und über drei weitere wird noch im Glücksspielkollegium beraten. Darüber hinaus habe das Referat 871 Webseiten hinsichtlich illegaler Glücksspielangebote überprüft. Ab dem 1. Juli ist die Zuständigkeit für die Ergreifung von Maßnahmen und zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote auf die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder übergegangen.
Quellen:
Pressemitteilung des Landesverwaltungsamtes
NDR Beitrag hallo Niedersachsen vom 01.07.22