Pressemitteilung des Bundesverbands deutscher Glücksspielunternehmen e.V.
Im Verfahren des Bundesverbands der deutschen Glücksspielunternehmen e.V. (BDGU) gegen illegale Glücksspielwerbung im Fernsehen hat das OLG München die Rechte legaler Anbieter gestärkt.
Mit dem nunmehr veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts München vom 16. September 2021 ist klar, dass in Fragen der illegalen Fernsehwerbung der § 5 Abs. 7 des neuen Glücksspielstaatsvertrags bereits volle Anwendung findet, auch dann, wenn noch eine Lizenz für das Gebiet Schleswig-Holsteins besteht. Der BDGU hatte gegen eine große private Senderfamilie geklagt.
Nach Auffassung des 6. Zivilsenats ist es auch nach dem neuen Recht verboten, für Glücksspiele mit einer Erlaubnis aus Schleswig-Holstein im Rundfunk zu werben, wenn parallel ein illegales Angebot mit fast identischer Bezeichnung besteht, wie z.B. noch immer bei slotilda.de und slotilda.com. „Wir begrüßen diese gerichtliche Klärung und plädieren gegenüber den Aufsichten dafür, den neuen Glücksspielstaatsvertrag konsequent anzuwenden. Der Gesetzgeber hat im neuen Glücksspielstaatsvertrag eine kohärente Regelung zur erlaubten und nicht erlaubten Werbung geschaffen“, so Julia Schneider, BDGU-Geschäftsführerin.
Darüber hinaus hat das Gericht die Klagebefugnis des BDGU bestätigt und damit die Arbeit des BDGU e.V. validiert. „Unser Verband setzt sich für die Rechte der legalen Glücksspielanbieter in Deutschland und für eine konsequente Anwendung des deutschen Glücksspielrechts ein“, erklärt Julia Schneider. „Es geht uns um Rechtssicherheit auf dem deutschen Glücksspielmarkt, damit legale Anbieter ihrem Kanalisierungsauftrag gerecht werden können“ so Schneider weiter.
Die nunmehr zur Unterlassung verurteilten TV-Sender haften nur dann und nur deshalb, weil sie die Werbung nach freundlichem Hinweis durch den BDGU nicht eingestellt und sich damit die Rechtswidrigkeit gleichsam zu eigen gemacht haben. Hätten sie die nun gerichtlich durchgesetzte Rechtsauffassung akzeptiert, hätten sie eine gerichtliche Inanspruchnahme vermeiden können.
Pressekontakt:
Julia Schneider
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