Kritik an Novellierung des Jugendschutzgesetzes
Die Landesmedienanstalten haben den kürzlich vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes deutlich kritisiert. Aber auch seitens der Medienbranche ist die Kritik am derzeitigen Entwurf groß. Nach Ansicht der Landesmedienanstalten schafft es der aktuelle Entwurf nicht das funktionierende Jugendschutz-System zu modernisieren, vielmehr höhle der vorliegende Entwurf den Kompetenzbereich der Länder bei der Sicherung von Meinungsfreiheit und und Jugendmedienschutz aus.
Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz, sagt dazu: „Das neue Jugendschutzgesetz bedeutet einen Systembruch und vergibt die Chance, die notwendigen Anspassungen an der richtigen Stelle vorzunehmen und bestehende Institutionen zu stärken. Mit der geplanten Telemedienaufsicht durch eine Bundesbehörde verabschiedet sich der Bund von der verfassungsrechtlich gebotenen Staatsferne der Medienaufsicht und greift damit unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich der Länder ein.“ Weitere Branchenvertreter befürchten, dass durch die neue Bundesbehörde Doppelzuständigkeiten und Kompetenzstreitigkeiten enstünden. Darüber hinaus fehle es an Ansätzen für eine Stärkung der Medienkompetenz und Mediensouveränität.
Der JuschG-E enthält zum einen Anpassungen an die veränderte Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen und greift zum anderen die Anforderungen aus der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) von 2018 auf.
Quelle:
Pressemitteilung die medienanstalten