VGH München untersagt Vermittlung für Zweitlotterien im Internet
VGH München, Beschluss v. 02.03.2017 Der bayerische Verwaltungsgerichtshof macht mit diesem Urteil erneut deutlich, dass eine gegenseitige Anerkennung von Glücksspiellizenzen in Europa nicht existiere. Eine von einem anderen Staat erteilte Erlaubnis zur Vermittlung von im Internet vertriebenen öffentlichen Glücksspielen vermag nicht die für die Vermittlungstätigkeit nach nationalem Recht erforderliche Erlaubnis zu ersetzen, so der VGH München.…