Weitere Entscheidungen in charge-back Verfahren
Charge-back Verfahren
Im Monat Oktober sind erneut weitere Entscheidungen in sogenannten charge-back Verfahren bekannt geworden. So gab das LG Konstanz der Klage eines Spielers gegen einen in Malta ansässigen Glücksspielanbieter statt und verurteilte diesen zur Rückzahlung der Spielverluste in Höhe vo über 12.000 Euro.
Auch das LG Mühlhausen bejahte den Anspruch eines Spielers auf Rückzahlung der beim Glücksspiel im Internet erlittenen Verluste.
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