Sanktionsdurchsetzungsgesetz II

Geldwäscheprävention

Die Bundesregierung hat am 26. Oktober ihren Gesetzentwurf für ein Zweites Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) gebilligt. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die bestehenden rechtlichen Regelungen mit entsprechenden Sanktionierungsinstrumenten zu versehen und dadurch dafür zu sorgen, dass diese auf Bund- und Länderebene vollumfänglich und effektiv vollzogen werden können. Zu den Regelungen gehören die Einrichtung einer "Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene zur Durchsetzung des Sanktionsrechts in Deutschland", die Einrichtung einer "Hinweisannahmestelle" , die Verknüpfung von Immobiliendaten mit dem Transparenzregister, die Mitteilungspflicht von Vereinigungen mit Sitz im Ausland, die Immobilieneigentum in der Bundesrepublik halten (auch Bestandsfälle statt bisher nur Neuerwerb) sowie die EInführung eines Barzahlungsverbotes bei Immobilientransaktionen.

 Der Gesetzentwurf wurde nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet, bedarf jedoch nicht seiner Zustimmung.

 

Quelle:

Regierungsentwurf Sanktionsdurchsetzungsgesetz II

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