LG Bielefeld zur Rückzahlung von Glücksspieleinsätzen

Urteil vom 03.02.2022 - 6 O 231/20

Vor dem LG Bielefeld begehrte der Kläger erfolgreich von einer in Gibraltar ansässigen Online-Glücksspielanbieterin die Rückzahlungen von Glücksspieleinsätzen.

 

Das Gericht führt zunächst aus, dass der Spielvertrag wegen Verstoßes gegen das Internetverbot aus § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 nichtig sei. Dem klägerischen Bereicherungsanspruch stehe auch die Kondiktionssperre des § 817 Satz 2 BGB nicht entgegen. Es liege an der Beklagten zu beweisen, dass der Kläger vorsätzlich gehandelt und somit durch die Teilnahme an illegalem Glücksspiel gegen § 285 StGB verstoßen habe. Eine solche Kenntnis des Klägers ergebe sich nicht allein aus der Existenz der auf der Webseite abrufbaren AGB, da der Glücksspielanbieter im Ergebnis ohne das Risiko einer Rückforderungsmöglichkeit agieren könnte. Zudem vermittle die Beklagte durch ihren Internetauftritt den Anschein der Legalität.

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