Charge-back Verfahren

Im Monat Oktober sind erneut weitere Entscheidungen in sogenannten charge-back Verfahren bekannt geworden.

OLG Köln zu Rückerstattungsansprüchen bei Online-Glücksspielen

Im Berufungsverfahren vor dem OLG Köln begehrte der Kläger ohne Erfolg von dem beklagten Online-Zahlungsdienst die Erstattung von Beträgen, die er für Online-Glücksspiele eingesetzt hatte.

 

Beschluss vom 08.04.2022 - 23 U 51/22

Vor dem OLG Frankfurt wandte sich die Beklagte, eine in Malta ansässige Glücksspielanbieterin, erfolglos gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Gießen, welches der Klage eines Spielers, gerichtet auf die Rückzahlung seiner verlorenen Glücksspieleinsätze bei Online-Glücksspielen, stattgegeben hatte.

Urteil vom 03.06.2022 - 6 U 47/20

Im Berufungsverfahren vor dem OLG Köln wandte sich die Beklagte - Holdinggesellschaft eines Medienkonzerns, zu welchem private Rundfunkanbieter gehören - ohne wesentlichen Erfolg gegen das Urteil des LG Köln. Letzteres hatte der auf einem lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruch gestützten Klage eines Verbandes legaler Glücksspielanbieter wegen der Ausstrahlung von Fernsehwerbespots für Anbieter von Casino- und Automatenspielen in vollem Umfang stattgegeben. Die Klage war bereits (nur) für die Bewerbung eines gratis-Spielangebots rechtskräftig durch den BGH mit Urteil vom 22.07.2021 ( I ZZ 194/20) abgewiesen worden. Zu klären durch das OLG Köln blieb im Anschluss, ob die bundesweite Ausstrahlung der Werbespots von Anbietern mit auf Schleswig-Holstein begrenzten Glücksspiellizenzen unzulässig sei.

Urteil vom 03.02.2022 - 6 O 231/20

Vor dem LG Bielefeld begehrte der Kläger erfolgreich von einer in Gibraltar ansässigen Online-Glücksspielanbieterin die Rückzahlungen von Glücksspieleinsätzen.

Urteil vom 24.02.22 - 12 C 474/21

Vor dem AG Essen begehrte der Kläger erfolgreich die Rückerstattung seiner aus Online-Glücksspielen erlittenenen Verluste von einer in Malta ansässigen Glücksspielanbieterin.

Revisionsverfahren vor dem BGH teilweise erfolgreich

Im Revisionsverfahren wandte sich die Beklagte - Holdinggesellschaft eines Medienkonzerns, zu welchem private Rundfunkveranstalter gehören - mit eingeschränktem Erfolg gegen die Entscheidung des OLG Köln, welches der auf einen lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruch gestützten Klage eines Verbandes legaler Glücksspielanbieter in vollem Umfang statt gegeben hatte. Die Tochterunternehmen der Beklagten hatten Fernsehwerbespots für Anbieter von Casino- und Automatenspielen ausgestrahlt.

VG Schleswig-Holstein zum Verbot von Online-Glücksspielen

Das VG Schleswig-Holstein hat mit aktuellem Beschluss vom 30.06.2020 die Vereinbarkeit des generellen Verbots von Online-Glücksspielen in § 4 Abs. 4 GlüStV SH mit Unions- und Verfassungsrecht erneut bestätigt. Die Antragstellerin wendet sich gegen die Untersagung ihres Online-Casinoangebotes. Der Antragsgegener hatte festgestellt, dass die Antragstellerin in Schleswig-Holstein ohne Erlaubnis Glücksspiele im Internet angeboten hatte und sprach daraufhin eine Untersagungsverfügung aus.

 

Italienische Behörden kooperieren im Kampf gegen illegales Glücksspiel

Die italienischen Behörden wollen stärker gegen illegales Glücksspiel und die damit verbundene Kriminalität vorgehen. Der Leiter der nationalen Zollverwaltungsbehörde A (DG)Marcello Minenna und der oberste Polizeichef Franco Gabrielli haben vergangene Woche ein Abkommen unterzeichnet. 

BGH veröffentlicht Leitsätze zu seiner Entscheidung

Der Bundesgerichtshof hat am 3. Juni 2020 seine Leitsatzentscheidung vom 27. Februar 2020 veröffentlicht. In dieser stellt er klar, dass der Straftatbestand des § 284 StGB erfüllt ist, wenn ein Glücksspielanbieter das Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis veranstaltet und zwar unabhängig davon, ob das Vorhaben materiellrechtlich genehmigungsfähig wäre oder nicht. Der Bundesgerichtshof stellt zudem klar, dass die Strafbarkeit gemäß § 284 StGB in Verbindung mit dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag nicht gegen EU-Recht verstößt.

Auswahlverfahren auch bei Härtefall

Laut OVG Münster dürfen Genehmigungen zum Betrieb von Spielhallen durch Kommunen in Nordrhein-Westfalen nur noch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Auswahlverfahren erteilt werden. Das OVG bestätigte damit zwei Entscheidungen des VG Düsseldorf (Az. 4 A 1826/19 und 4 A 665/19, Urteile vom 10. Oktober 2019).

Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Online-Casinospielen und Online-Pokerspielen

Die Kläger betreiben unter mehreren Domains Internetseiten, auf denen verschiedene entgeltliche Glücksspielangebote vorgehalten werden und die auch von Niedersachsen aus aufrufbar sind. Ihnen wurde per Bescheid untersagt, öffentliches Glücksspiel gemäß § 3 GlüStV zu veranstalten, zu vermitteln oder zu bewerben. Hiergegen wenden sich die Kläger; die angefochtenen Bescheide seien materiell rechtswidrig, da der Erlaubnisvorbehalt und das Internetverbot mit Unionsrecht und Verfassungsrecht nicht vereinbar seien. Das VG hat die Klagen in erster Instanz abgewiesen.

EuGH C-444/18

Das vom Landgericht Steiermark (Österreich) mit Entscheidung vom 2. Juli 2018 eingereichte Vorabentscheidungsverfahren ist offensichtlich unzulässig. Das vorlegende Gericht hat Zweifel an der Vereinbarkeit der Werbepraktiken des Monopolinhabers von Glücksspielen in Österreich mit dem EU-Recht.

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.04.2018 – 4 A 589/17 (wir berichteten)

Befristung einer Spielhallenerlaubnis nach § 33i GewO

Die Befristung einer Spielhallenerlaubnis nach § 33i GewO kann mit der Anfechtungsklage selbständig angefochten werden.

 

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.04.2018 – 11 LA 501/17

Untersagung von Glücksspiel im Internet (Online-Casinospiel)

  1. Das Internetverbot aus § 4 Abs. 4 GlüStV ist mit Verfassungs- und Unionsrecht weiterhin vereinbar.
  2. Der Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Online-Casinospielen steht ein strukturelles Vollzugsdefizit weiterhin nicht entgegen (Fortführung der Rspr. des Nds. OVG, Beschl. v. 17.08.2016 – 11 ME 61/16, im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 – 8 C 18/16).

 

OVG Thüringen, Beschluss vom 23.03.2018 – 3 EO 640/17

Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle

Ein Anordnungsgrund für den Antrag nach § 123 VwGO auf vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle kann sich daraus ergeben, dass sich der Antragsteller bei einem Weiterbetrieb ohne die ab dem 1. Juli 2017 erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis der Gefahr der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aussetzen würde.

 

VG Augsburg, Beschluss vom 09.03.2018 – Au 8 S 17.1698

Beseitigungsanordnung eines Geldautomaten neben Spielhalle ermessensfehlerhaft

Die handelnde Behörde habe eine ermessensfehlerhafte Störerauswahl getroffen, so das VG Augsburg. Zur Bestimmung des richtigen Adressaten könne zumindest analog auf Art. 9 LStVG zurückgegriffen werden.

OVG Sachsen, Beschluss vom 01.03.2018 – 3 B 5/18

Keine Spielhallenerlaubnis bei Verstoß gegen Mindestabstand

Bei Unterschreiten des Mindestabstands zu einer Sprachheilschule sei eine Spielhalle auch dann nicht erlaubnisfähig, wenn der Schulweg nicht an der Spielhalle vorbei verlaufe und die Spielhalle für Schüler nicht erkennbar sei, sondern allenfalls eine zugehörige Sportbar.

OVG Sachsen, Beschluss vom 19.02.2018 – 3 B 3/18

Keine Duldung des Spielhallenweiterbetriebs bei Verstoß gegen Verbundverbot

Die Spielhallenbetreiberin konnte keinen Anspruch auf Duldung des Weiterbetriebs geltend machen, so das OVG Sachsen. Das europarechtliche Transparenzgebot sei im vorliegenden Fall nicht heranzuziehen, da es nur im Fall eines mit dem freien Dienstleistungsverkehr unvereinbaren staatlichen Sportwettenmonopols entwickelt wurde.(Rn. 14) Überdies sei auch kein Verstoß gegen das Transparenzgebot ersichtlich.

FG Münster, Urteil vom 30.01.2018 – 5 K 419/15 U

Umsatzbesteuerung einer Geldspielautomatenaufstellerin rechtmäßig

Das FG Münster entschied, dass die Rechtsprechung des BFH zur Steuerfreiheit von Berufspokerspielergewinnen (BFH, Urteil vom 30.08.2017 – XI R 37/14, wir berichteten) nicht auf Geldspielautomatenaufsteller übertragbar ist.(Rn. 20)

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 04.04.2018 – 7 ME 15/18

Bestätigung der Rechtsprechung des 11. Senats zum Losverfahren und Härtefall

Das OVG Niedersachsen hat entschieden, dass Ermächtigungsgrundlage einer Betriebsuntersagungsverfügung für eine Spielhalle § 15 Abs. 2 S. 1 GewO ist. Die Norm sei als allgemeiner gewerberechtlicher Grundsatz nicht nur dann anwendbar, wenn die Gewerbeordnung selbst eine Zulassung vorsehe, sondern auch in den Fällen, in denen die Ausübung des Gewerbes in einem gewerberechtlichen Nebengesetz von einer Zulassung abhängig gemacht werde, in der Spezialvorschrift jedoch eine dem § 15 Abs. 2 S. 1 GewO entsprechende Vorschrift fehle.(Rn. 6)

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.04.2018 – 4 B 66/18

Keine Streitwerterhöhung bei Anträgen auf glücksspielrechtliche Erlaubnis und zusätzlich Spielhallenerlaubnis

Es führt nicht zu einer Erhöhung des Streitwerts, wenn der Betreiber einer Spielhalle neben einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach §§ 24 Abs. 1 GlüStV, 16 Abs. 2 AG GlüStV NRW zusätzlich eine Spielhallenerlaubnis nach § 33i GewO begehrt.

 

VG Dresden, Beschluss vom 29.03.2018 – 6 L 172/18

Keine Spielhallenerlaubnis bei Unterschreiten des Mindestabstands zu Schule

Der Schutzzweck des § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG gebiete es, das tägliche Lebensumfeld von Schülern zu schützen. Dieses Lebensumfeld werde aber nicht nur durch die sichtbare Umgebung charakterisiert, sondern auch durch das vom Gesetzgeber näher bestimmte Umfeld einer Schule, das von den Schülern bei dem Weg zur und von der Schule tagtäglich erschlossen wird. Diese Betrachtungsweise gebiete es, im Rahmen der dem Gesetzgeber zuzubilligenden pauschalisierenden Betrachtungsweise nicht nur auf den – auch Änderungen unterworfenen – Eingang zum Schulgelände abzustellen.(Rn. 37)

LG Bremen, Urteil vom 28.03.2018 – 9 O 289/18

Irreführende Werbung für Zweitlotterien über Nachrichtenportal

Ein Presseportal, das für die Teilnahme an einer Zweitlotterie auf seiner Internetseite wirbt, verstößt gegen das glücksspielrechtliche Werbeverbot für unerlaubtes Glücksspiel, entschied das LG Bremen. Das Verbot sei zwar ein Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit, jedoch durch überragend wichtige Gemeinwohlziele gerechtfertigt. Das Presseportal sei für die Verbreitung der wettbewerbswidrigen Werbungsanzeigen auch verantwortlich. Seine Haftung als Störer (aber auch als Teilnehmer, S. 10 a.E.) folge bereits aus der Verletzung einer Verkehrspflicht, nämlich der Pflicht zur Prüfung, ob eine zur Veröffentlichung entgegengenommene Anzeige gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Da an diese Pflicht keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürften, komme es maßgeblich darauf an, ob und inwieweit dem Verantwortlichen eine Prüfung zumutbar gewesen sei. Spätestens mit Kenntniserlangung, dass eine Gesetzwidrigkeit zumindest möglicherweise gegeben ist (vorliegend Schriftsatzeingang), hätte das Nachrichtenportal prüfen müssen, ob eine erforderliche Werbeerlaubnis bestand. Diese Verkehrspflichtverletzung führt zur Unterlassensverpflichtung.

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.03.2018 – 4 B 84/18

Untersagung des Betriebs von drei Spielhallen wegen Fehlen der notwendigen Erlaubnisse – hier: keine Härtefallregelung und Anspruch auf Befreiung vom Verbundverbot

Die Härtefallregelung gemäß § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV ist bei Bestandsspielhallen, für die erst nach dem 28.10.2011 eine Spielhallenerlaubnis gemäß § 33i GewO erteilt wurde und die deshalb der bereits 2013 abgelaufenen einjährigen Übergangsfrist gemäß § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV unterfielen, verfassungsrechtlich unbedenklich nicht einschlägig.

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LG Hamburg, Beschluss vom 08.11.2017 – 315 O 340/17

TV-Werbespot zum Spendenaufruf von mit Wettgeldern finanzierter Zweitlotterie-Stiftung wettbewerbswidrig

Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein TV-Werbespot einer Stiftung, gegründet von einem in Gibraltar konzessionierten Zweitlotterie-Anbieter (L Ltd.), u.a. zum Spendenaufruf für Behindertensport wettbewerbswidrig ist. Mit dem angegriffenen TV-Werbespot wirbt die Stiftung daneben indirekt auch für die unerlaubten Glücksspielangebote der L Ltd. Dies sei unzulässige Imagewerbung für Glücksspiele. Denn mit dem Spot vermittele die Stiftung, dass Glücksspiel sozialen Problemen entgegenwirken könne, da durch den Film der Eindruck erweckt werde, dass die sozialen Projekte der Stiftung aus den Lotterieeinnahmen der L Ltd. (mit)finanziert werden. Dies stelle zugleich eine irreführende Werbung im Sinne von § 5 UWG dar, da die von der L Ltd. zur Verfügung gestellten Gelder nicht aus Lotterieeinnahmen, sondern aus Wetten stammen.

VG Oldenburg, Urteil vom 20.03.2018 – 7 A 23/17

Gebührenfestsetzung für eine glücksspielrechtliche Erlaubnis

Der im Gebührentarif Nr. 57.1.7.1 der Anlage zu § 1 AllGO vorgesehene Gebührenrahmen für die Erteilung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse nach § 24 Abs. 1 GlüStV ist aufgrund des hohen wirtschaftlichen Wertes der Erlaubnis wirksam und steht mit den maßgeblichen gebührenrechtlichen Grundsätzen im Einklang.

 

BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 – 8 C 18.16, 8 C 14.16

Internet- und -werbeverbot für Online-Glücksspiel europarechts- und verfassungsgemäß (s. hierzu auch unsere gesonderte Analyse gem. E-Mail vom 07.03.2018)

Das BVerwG hat entschieden, dass §§ 4 Abs. 4 und 5 sowie 5 Abs. 3 GlüStV 2012 nicht gegen Europa- oder Verfassungsrecht verstoßen. § 4 verfolge in nicht diskriminierender Weise unionsrechtliche und verfassungsrechtliche Gemeinwohlzwecke.(Rn. 31) Das Internetverbot verstoße nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG.

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.04.2018 – 11 ME 552/17

Auswahlentscheidung bei unechter Konkurrenz zwischen mehreren Spielhallen und Unterschreitung des Mindestabstandsgebots

In den Fällen der unechten Konkurrenz muss es dem Spielhallenbetreiber wegen seiner grundrechtlich geschützten Position ermöglicht werden, die Auswahlentscheidung selbst zu treffen. Hierzu bedarf es keiner ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung. Macht er von der Möglichkeit der Auswahl keinen Gebrauch, bedarf die Durchführung eines Losverfahrens ebenfalls keiner gesetzlichen Grundlage (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschl. v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 -, juris, Beschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, juris).

VG Berlin, Beschluss vom 19.04.2018 – 4 L 40.18

VG Berlin, Beschluss vom 19.04.2018 – 4 L 40.18

Kein Bestandschutz von Spielhallen bei erst später eröffneter Schule in geringer Entfernung

Eine Spielhalle muss den im MindAbstUmsG Bln vorgesehenen Abstand von 200m zu einer in § 17 SchulG Bln genannten Schule auch dann einhalten, wenn diese erst zu einem Zeitpunkt hinzugetreten ist, zu dem die Spielhalle bereits eröffnet war. Ein besonderer Vertrauens- oder Bestandsschutz ergibt sich aus diesem Umstand ebenfalls nicht. Es liegt insoweit auch kein atypischer Ausnahmefall vor.

Die Abstandsregelungen des MindAbstUmsG Bln verstoßen nicht gegen den in der Rechtsprechung des EuGH aufgestellten Grundsatz der Rechtssicherheit in Form der ausreichenden Vorhersehbarkeit.

 

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.04.2018 – 6 S 2250/17

Prüfungsreihenfolge bei Entscheidungen wegen Unterschreitung des Abstandsgebots

Im Falle des Nebeneinanders von Bestandsspielhallen mit und ohne Härtefallbefreiung bleibt dem unberücksichtigten Spielhallenbetreiber nach dem gesetzgeberischen Willen nur die Möglichkeit, selbst einen Antrag auf Befreiung nach § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG zu stellen. Eine "Auswahlentscheidung" unter Einbeziehung der Neubewerber findet insoweit nicht statt.

VG München untersagt Werbung für Lottoland.gratis

Mit seinem Beschluss vom 9. August 2018 stützt das VG München das von den Landesmedienanstalten erteilte Verbot für die Ausstrahlung von Werbung für illegale Zweitlotterien. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde des Senders Sport 1 zurück.

VGH München, Beschluss v. 02.03.2017

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof macht mit diesem Urteil erneut deutlich, dass eine gegenseitige Anerkennung von Glücksspiellizenzen in Europa nicht existiere. Eine von einem anderen Staat erteilte Erlaubnis zur Vermittlung von im Internet vertriebenen öffentlichen Glücksspielen vermag nicht die für die Vermittlungstätigkeit nach nationalem Recht erforderliche Erlaubnis zu ersetzen, so der VGH München.